Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover – Stefan Berkemeier
Juristisch perfekt beraten vom Arbeitsvertrag bis hin zum Arbeitszeugnis.
In kaum einem anderen Bereich kommt es so oft zu juristischen Problemen wie in der Arbeitswelt. Und da die Menschen einen Großteil ihres Lebens mit der Ausübung des Berufs verbringen, sind Probleme dort besonders belastend. Eine schnelle Lösung des Konflikts ist daher unbedingt anzuraten.
Aber auch vor dem Beginn einer neuen Beschäftigung – Stichwort Arbeitsvertrag – sollte unbedingt ein erfahrener juristischer Beistand eingeholt werden. Denn ist der Vertrag erstmal unterzeichnet, ist er verbindlich, und Änderungen sind nachträglich nur sehr schwer umzusetzen. Das Thema Arbeitsvertrag ist nur eines der zahlreichen Themen, die den Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig beschäftigen.
- Stefan Berkemeier
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Theaterstraße 3
- 30159 Hannover
- Telefon: (0511) 33 63 16-0
- Telefax: (0511) 33 63 16-29
- kanzlei∂stefanberkemeier.de
Die häufigsten Fragestellungen des Arbeitsrechts
Um welche Themen des Arbeitsrechts es auch geht: Unsere Kanzlei in Hannover ist an Ihrer Seite! Herr Stefan Berkemeier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei:
- Kündigungsschutzprozessen
- Entgeltklagen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Urlaubsgewährung
- Und allen weiteren Themen des Arbeitsrechts
Sein Bestreben ist es, ohne langjähriges gerichtliches Verfahren eine optimale Lösung für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Der Mandant steht immer im Mittelpunkt.
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Lassen Sie uns schnellstmöglich über Ihr Anliegen sprechen. Zwecks Terminvereinbarung erreichen Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail. Selbstverständlich sind kurzfristige Termine auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, individuelle Rechtsberatung und streben eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei an. Ist diese nicht möglich, vertreten wir Sie bundesweit, um Ihr Recht durchzusetzen.
Übrigens: Neben dem Arbeitsrecht gehören auch das Schadensersatzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zu unserem vielfältigen Leistungsportfolio.
Kanzlei Berkemeier·Rechtsanwälte