Rechtsanwältefür Schadensersatzrecht in Hannover
Ihre Rechtsanwälte Stefan Berkemeier und Martin Berkemeier sind für Sie da.
Autounfall? Wasserschaden? Ein Schadensfall ist immer ärgerlich – aber das Recht ist zum Glück auf der Seite des Geschädigten. Grundsätzlich hat jede Person, der ein Schaden zugefügt wurde, Anspruch auf Schadensersatz durch den Verursacher. Die Durchsetzung ist jedoch oft langwierig und mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne das entsprechende Hintergrundwissen ist es für den Laien nahezu unmöglich, das vielschichtige Schadensersatzrecht – auch Haftpflichtrecht genannt – zu überblicken. Das Ergebnis: Viele Geschädigte machen von dem ihnen zustehenden Recht keinen Gebrauch.
Verschenken Sie nichts und wenden Sie sich im Schadensfall direkt an unsere Kanzlei in Hannover! Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Stefan Berkemeier und Rechtsanwalt Martin Berkemeier mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht, die sich für eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei und den Versicherungen einsetzen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertritt er Sie bundesweit vor Gericht. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für eine große Versicherung kennen wir uns bestens in dem Metier aus und kommunizieren mit Versicherungen auf Augenhöhe.
- Stefan Berkemeier
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Theaterstraße 3
- 30159 Hannover
- Telefon: (0511) 33 63 16-0
- Telefax: (0511) 33 63 16-29
- kanzlei∂stefanberkemeier.de
- Martin Berkemeier
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
- Theaterstraße 3
- 30159 Hannover
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Diese Arten von Schadensersatz sind möglich
Das Schadensersatzrecht regelt, wann eine Person gegenüber einer anderen Schadensersatzanspruch hat. Fälle sind zum Beispiel Unfallschäden am Fahrzeug, Schäden an Gebäuden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind.
Der Schadensersatz kann in folgenden Formen geleistet werden:
- Schmerzensgeld
- Pflegekosten
- Sachschaden
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Schadensbedingter Mehrbedarf
- Unterhaltsschaden
- Entgangener Gewinn
- Verzugsschaden
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung
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Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen eine ausführliche Rechtsberatung? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Fall zu bearbeiten. Vereinbaren Sie einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Termin und Sie haben einen Anwalt an der Seite, der Sie umfassend betreut – auch, wenn es um weitere Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Strafrecht geht.