Rechtsanwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht in Hannover
Strafverteidiger mit fundierter Expertise.
Ihr Fall in professionellen Händen – Rechtsanwalt Martin Berkemeier ist Ihr Ansprechpartner in allen strafrechtlichen Fragen. Ob die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen einer Durchsuchung, Führerscheinentzug, Begleitung des Ermittlungsverfahrens oder Verteidigung vor Gericht – aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er in der Lage, Sie im Strafrecht kompetent zu vertreten.
Das Strafrecht sieht die empfindlichsten Strafen (Geldstrafe und Haftstrafe) vor, da es sich um die schwerwiegendsten Rechtsbrüche handelt. Und: In keinem anderen Rechtsgebiet benötigt man früher eine professionelle Verteidigung. Daher sollte die Auswahl des Anwalts für Strafrecht besonders sorgfältig erfolgen. Sein Vorgehen und seine Erfahrung haben einen großen Einfluss auf den Ausgang des Falls. Grundsätzlich sollte der Beschuldigte ohne einen Anwalt keinerlei Aussagen machen. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Martin Berkemeier und Sie sind von Anfang an auf der sicheren Seite.
- Martin Berkemeier
- Rechtsanwalt
- Theaterstraße 3
- 30159 Hannover
- Telefon: (0511) 33 63 16-0
- Telefax: (0511) 33 63 16-29
- info∂kanzlei-berkemeier.de
- Stefan Berkemeier
- Rechtsanwalt
- Theaterstraße 3
- 30159 Hannover
- Telefon: (0511) 33 63 16-0
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Rechtsanwalt für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Neben dem Strafrecht sind Verkehrsordnungswidrigkeiten ein weiteres Rechtsgebiet, das unsere Kanzlei in Hannover abdeckt. Hier sind Rechtsanwalt Stefan Berkemeier und Rechtsanwalt Martin Berkemeier für Sie tätig. Beide stehen Ihnen als Anwälte für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht mit einem großen Erfahrungsschatz zur Seite. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind Rotlichtverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ihnen droht ein Fahrverbot? Jetzt gilt es, schnell zu handeln – aber nur mit einem spezialisierten Anwalt! Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde helfen wir Ihnen auch bei Regelfällen eines Fahrverbots ein Absehen davon zu erreichen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei aufnehmen!
Werden Sie einer Straftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit bezichtigt, ist der Schock zunächst sehr groß. Trotzdem müssen Sie einen kühlen Kopf behalten und dürfen nicht überstürzt handeln. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir sind schnellstmöglich für Sie da und übernehmen die Verteidigung.